Mein Koiteichbau-Blog

Planung

Nachdem ich im vorherigen Kapitel das Warum und Wieso beleuchtet habe, betrachte ich in diesem Kapitel das Wie, also wie sind die topographischen Voraussetzungen unseres Grundstücks, wie hoch ist der finanzielle Rahmen und wie sehen die baurechtlichen Bedingungen für einen Teichbau aus.

Rechtsgrundlagen

Vorab sei gesagt, dass ich kein Jurist bin und daher auch keine Gewährleistung auf die Vollständig- und Richtigkeit der rechtlichen Informationen dieses Kapitels geben kann. Wer ebenfalls vor der Entscheidung steht, einen eigenen Teich zu bauen, sollte unbedingt sein oder ihr zuständiges Bauordnungsamt (Bauamt) oder einen entsprechenden Fachanwalt konsultieren.

Ich werde die baurechtlichen Bedingungen, die uns die Länder vorgeben, nach besten Wissen und Gewissen recherchieren und konsolidieren sowie alle weiterführenden Informationen mit entsprechenden Quellen und Belegen angeben. Im Rahmen dieser Vorarbeit möchte ich nicht nur auf die Rechtsgrundlagen meines eigenen Bundeslandes Thüringen eingehen, sondern auch auf die der anderen Bundesländer.

Da das Baurecht in Deutschland wie bereits erwähnt den Ländern vorbehalten ist, können in jedem Bundesland andere Regelungen bezüglich der Baugenehmigung eines Teiches gelten. Im Folgenden sollen die wichtigsten Bestimmungen in einer Tabelle aufgezeigt werden.

Bundeslandmax. Volumenmax. WassertiefeBemerkungVorschrift
Baden-Württemberg100 m³--§ 50 (Verfahrensfreie Vorhaben) Abs. 1 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), siehe auch: Anhang Nr. 6e
Bayern100 m³-Achtung: Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ sind im Außenbereich laut Abs. 1 Nr. 10a nicht verfahrensfrei.§ 57 (Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen ) Abs. 1 Nr. 6g und 10a der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
Berlin100 m³-Achtung: Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ sind im Außenbereich laut Abs. 1 Nr. 10a nicht verfahrensfrei.§ 61 (Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen) Abs. 1 Nr. 6f und 10a der Berliner Bauordnung (BauO Bln)
Brandenburg100 m³-Stege erlaubt, siehe auch: BbgBO § 55 Abs. 7 Nr. 8§ 55 (Genehmigungsfreie Vorhaben) Abs. 5 Nr. 7 und 8 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
Bremen100 m³-Achtung: Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ sind im Außenbereich laut Abs. 1 Nr. 10a nicht verfahrensfrei.§ 61 (Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen, Vorhaben des Bundes) Abs. 1 Nr. 6f und 10a der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO)
Hamburg100 m³-Achtung: Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ sind im Außenbereich und in Kleingartenanlagen laut Anlage 2 Abs. I Nr. 9.1 nicht verfahrensfrei.§ 60 (Verfahrensfreie Vorhaben) der Hamburgische Bauordnung (HBauO), siehe auch:
Anlage 2 Abs. I Nr. 5.6
Hessen100 m³1,5 mBei einer Tiefe von mehr als 1,50 m bis 2,00 m unter dem Vorbehalt des Abs. V Nr. 3, Anlage 2, HBO.§ 55 (Baugenehmigungsfreie Vorhaben) Hessische Bauordnung (HBO), siehe auch: Anlage 2 Abs. I Nr. 6.6
Mecklenburg-Vorpommern100 m³-Achtung: Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ sind im Außenbereich laut Abs. 1 Nr. 10a nicht verfahrensfrei.§ 61 (Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen) Abs. 1 Nr. 6f und 10a der Landesbauverordnung Mecklenburg Vorpommern (LBauO M-V)
Niedersachsen100 m³-Stege ohne Aufbauten erlaubt, siehe auch: NBauO § 60 Abs. 1 Anhang Nr. 9.9§ 60 (Verfahrensfreie Baumaßnahmen, Abbruchanzeige) Abs. 1 der Niedersächsische Bauordnung (NBauO), siehe auch: Anhang Nr. 9.6
Nordrhein-Westfalen100 m³-Achtung: Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ sind im Außenbereich laut Abs. 1 Nr. 10a nicht verfahrensfrei.§ 62 (Fn 15 - Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen) Abs. 1 Nr. 6f und 10a der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-Pfalz100 m³--§ 62 (Genehmigungsfreie Vorhaben) Abs. 1 Nr. 5a (und 7b) der Rheinland-Pfälzische Bauordnung (LBauO)
Saarland100 m³-Stege erlaubt, siehe auch: LBO § 61 Abs. 1 Nr. 8e

Achtung: Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ sind im Außenbereich laut Abs. 1 Nr. 8b nicht verfahrensfrei.
§ 61 (Verfahrensfreie Vorhaben, Beseitigung von Anlagen) Abs. 1 Nr. 6e, 8b und 8e der Landesbauordnung des Saarlands (LBO)
Sachsen100 m³-Achtung: Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ sind im Außenbereich laut Abs. 1 Nr. 10a nicht verfahrensfrei.§ 61 (Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen), Abs. 1 Nr. 6f und 10a der Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-Anhalt100 m³-Achtung: Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ sind im Außenbereich laut Abs. 1 Nr. 10a nicht verfahrensfrei.§ 60 (Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen), Abs. 1 Nr. 6f und 10a der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-Holstein100 m³-Stege erlaubt, siehe auch: LBO § 61 Abs. 1 Nr. 10d

Achtung: Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ sind im Außenbereich laut Abs. 1 Nr. 10a nicht verfahrensfrei.
§ 63 (Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen), Abs. 1 Nr. 6f, 10a, 10b und 10d der Landesbauordnung Schleswig-Holsteins (LBO)
Thüringen100 m³-Achtung: Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ sind im Außenbereich laut Abs. 1 Nr. 10a nicht verfahrensfrei.§ 60 (Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen), Abs. 1 Nr. 6f und 10a der Thüringer Bauordnung (ThürBO)

In den meisten Bauordnungen können bei den Paragraphen für genehmigungsfreie Bauvorhaben aus meiner laienhaften Sicht einige Widersprüche abgeleitet werden. So geben viele Bundesländer an, dass Wasserbecken bis 100 m³ verfahrensfrei, aber Abgrabungen* mit einer Tiefe ab 2 m und einer Grundfläche ab 30 m² beispielsweise genehmigungspflichtig sind (siehe dazu die Thüringer Bauordnung, § 60 Abs. 1 Nr. 9). Das kann zur Folge haben, dass ein Teich, der komplett im Boden eingelassen werden soll, nur maximal 60 m³ Inhalt besitzen darf. Ebenso gibt es in fast allen Bauordnungen diverse Einschränkungen bei einer Bebauung im Außenbereich**, meist hinsichtlich eines sogenannten Schwimmbeckens.

Um hier Rechtssicherheit zu erlangen, sollte unbedingt ein Fachanwalt für Baurecht konsultiert werden.

Grundsätzlich darf man also festhalten, dass Teiche mit einem Volumen bis zu 100 m³ in Bezug auf die baurechtliche Genehmigung keine Probleme machen. Problematisch kann es bei sogenannten Schwimmbecken oder Schwimmteichen in Außenbereichen werden. In Hessen wird die Teichtiefe vom Bauordnungsamt auf 1,5 Meter begrenzt und in Hamburg sind Kleingartenanlagen von einer Bebauung ausgenommen. Soll ein größerer Teich angelegt werden, erfordert dies zwingend eine Baugenehmigung vom jeweiligen Bauamt. Ein kleiner bis mittelgroßer Koiteich von sagen wir mal 25 bis 50 m² ist im Normalfall jedoch genehmigungsfrei.

Aber Achtung! Auch wenn Ihr für Euren Koiteich keine Baugenehmigung braucht, heißt das nicht, dass einfach drauflos gebaut werden darf. Um sicherzugehen, dass Ihr keine baurechtlichen Probleme bekommt, solltet Ihr deshalb eine Baumeldung beim örtlichen Bauamt einreichen. Dazu gehört meist eine Planzeichnung vom Grundstück und Fotos. In der Regel stimmt das Bauamt dem Teichbau zu, weist auf einzuhaltende Grenzabstände oder die richtige Wasserentsorgung hin und erteilt die Baubewilligung. Nach Abschluss des Baus ist dem Amt eine Baufertigmeldung mitzuteilen.

* Aufschüttungen und Abgrabungen sind (sämtliche) künstlerischen Veränderungen der Erdoberfläche, wie Dämme, Halden, Gruben und Gräben. Selbst das Einebnen des Bodens stellt eine Aufschüttung dar. (Quelle: Juraforum)

** Außenbereich ist ein Begriff im deutschen Bauplanungsrecht im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Bauvorhaben. In den Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) fallen alle Grundstücke, die weder im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen noch zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören. (Quelle: Olaf Reidt in: Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 14. Auflage 2019, § 35 Randnummer (Rn.) 2., siehe auch Wikipedia)

Lage

Unser aktueller Teich befindet sich auf der östlichen Seite unseres Hauses in einer leichten Hanglage und bekommt ungefähr den halben Tag lang direkte Sonne. Die bisherige Fläche soll für den neuen Teich genutzt werden, da wir zum einen bereits einen erheblichen Teil des Erdreichs ausgehoben haben und zum anderen auch einen leichten Zugang zu unserer Zisterne resp. der Kanalisation realisieren können. Stromleitungen liegen ebenfalls am Platz und der Hauswasseranschluss ist nicht weit entfernt.

Die Hanglage haben wir beim Bau unseres ersten Teiches mit einer Stützmauer ausgeglichen, die auch weitestgehend erhalten bleiben soll. Ein kleiner Teil der Mauer (zum Haus hin) wird wohl weichen müssen, um den Platz optimal ausnutzen zu können. Ebenfalls müssen ein ca. 15 Jahre alter japanischer Ahorn (Acer palmatum ‘Mikawa yatsubusa’) und ein in Form geschnittenes Nadelgehölz weichen – ich hoffe aber, nur temporär. Somit versuchen wir maximalen Platz zu schaffen, um am Ende eine Bodenplatte von ca. 5×6 oder 6×6 Metern gießen zu können.

Auf die neu geschaffene Bodenplatte soll später der Teich mit Hilfe von 17,5er Schalungssteinen gemauert werden. Die Form des Teiches wird aufgrund des geringen Platzangebotes und der daraus erforderlichen optimalen Ausnutzung der vorhandenen Fläche rechteckig sein. Die Filterkammern reihen sich diesem Prinzip ein und werden auch direkt an den Teich angeschlossen und rechteckig sein (klar!). Es gibt Teichbesitzer, die Rundungen mit Schalungssteinen realisieren, was ich persönlich ansprechend aber suboptimal finde, weil in den Wandungen unschöne Absätze und größere Fugen entstehen können, die das Verlegen einer Teichfolie oder das Anbringen von Dichtschlämme massiv erschweren. Ich als Informatiker folge bei der Entwicklung von Software dem Grundsatz „Writability“. Dass bedeutet simpel gesagt, dass der Programmcode so einfach (und elegant) wie möglich geschrieben werden sollte, damit die Softwarekomponente am Ende leichter gewartet und erweitert werden kann. Zudem ist eine „einfach“ geschriebene Software deutlich robuster als eine komplexe Software, bei selben Problemlösungspotential versteht sich. Diesem Prinzip werde ich auch bei meinem Teichbau folgen und daher wird es, wie bereits oben beschrieben, ein klassischer Teich ohne Schnörkel und Rundungen.

Anfänglich wollte ich einen zwei Meter tiefen Teich bauen. Von dieser Idee bin ich aber schnell abgekommen, weil ich natürlich entsprechend mehr Aushub, den mein Vater und ich gänzlich per Hand bewältigen werden, habe und weil ich den Mehrwert eines zwei Meter tiefen Teiches nicht wirklich sehe. Keine Frage, mehr Wasservolumen kühlt natürlich schwerer bzw. länger aus als weniger Wasser, diesem Problem möchte ich aber mit 100mm Styrodurplatten an den Außenwänden begegnen. Auf der Habenseite stehen dann noch das wertvolle Wasser, welches ich mir bei Wasserwechseln sparen kann sowie der Energieminderverbauch, weil ich weniger Wasservolumen pro Stunde umwälzen muss. Aus diesem Grund wird der Teich, der keine Flachwasserzonen haben wird, eben „nur“ 1,75 Meter tief, also insgesamt sieben Schichten Schalungssteine. Bei einer Oberfläche von ungefähr 15 m² sind das zirka 3.750 Liter weniger Inhalt als bei einer Zwei-Meter-Tiefe.

Beachtet bitte, dass ein Teich immer Gefahren mit sich bringt, insbesondere wenn kleine Kinder im Haushalt wohnen oder auf dem Grundstück leben. Ich habe selber drei Kinder. Die beiden Großen durften in der Vergangenheit nie alleine an den Teich gehen. Mittlerweile können beide sehr gut schwimmen und die Koi eigenverantwortlich besuchen und füttern. Bei unserer 3-jährigen Tochter halten wir es aber wie mit den Erstgeborenen. Der Teich ist grundsätzlich tabu und darf nur mit Mama und Papa besucht werden. Redet also mit Euren Kindern und belehrt sie über die Gefahren und die Risiken am Teich!

Zeichnung

Um einen ersten Eindruck zu bekommen, habe ich mich daran gemacht, eine grobe Skizze des neuen Teiches irgendwie auf Papier zu bringen. Leider bin ich kein begnadeter Zeichner und musste mich daher auf die Suche nach einem geeigneten Programm machen, mit dem ich in der Lage bin, eine technische Zeichnung zu realisieren und welches auch noch unter Linux läuft. Fündig geworden bin ich schlussendlich bei LibreCAD, einem Open-Source-Programm, das als freie Software unter der GPL vertrieben und angeboten wird.

Im vorherigen Kapitel habe ich bereits etwas über die Maße bzw. die Flächen, die mir zur Verfügung stehen, geschrieben. Daraus habe ich eine prototypische Skizze abgeleitet, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie mein neuer Teich später aussehen und wo ich möglicherweise etwas Platz heraus schinden kann. Weiterhin konnte ich im Laufe der Erstellung Pi mal Daumen einschätzen, wie meine Verrohrung auszusehen hat, wo ich meinen Skimmer positionieren werde und wie ich den Rücklauf für meinen Teich gestalte, um eine gute bis optimale Kreisströmung zu generieren. Einen ersten, aber bei weitem nicht finalen Entwurf findet Ihr in der unteren Grafik. Im Laufe der Zeit sollen weitere Zeichnungen hinzukommen, um die Evolutionsschritte zu dokumentieren und Verbesserungspotential aufzuzeigen.

Kostenübersicht

Im Vorfeld ist es natürlich sehr wichtig, zu wissen, was der Teichneubau und die zu verwendenden Materialien in etwa kosten. Ich habe mir dafür eine kleine Exceltabelle angelegt, die ich grob in die zu realisierenden Gewerke aufgegliedert habe. Unter die einzelnen Gewerke habe ich mir dann die entsprechenden Kostenpositionen mit den Einzelpreisen und den kumulierten Gesamtpreisen notiert. Natürlich kann ich nicht alle Kosten im Vorfeld hundertprozentig genau bestimmen, insbesondere wegen der aktuellen Inflation und der massiven Kostenexplosionen, bedingt durch die weltwirtschaftliche Lage und den Krieg in der Ukraine. Ich gehe davon aus, dass zum Beispiel der WU-Beton, die Schalungssteine, der Baustahl sowie Dichtschlämme und andere Baumarkt-Materialen deutlich teurer in der Anschaffung werden. Aus diesem Grund habe ich bereits in diesem Jahr damit begonnen, Kleinteile, wie KG-Rohre, Siebrohre, Mauerkragen, Bodenabläufe, den Futterautomat sowie den Trommelfilter und die Pumpen zu kaufen.

Als Budget habe ich mir ca. 30.000 EUR gesetzt. Ob ich dieses Ziel erreichen werde ist aus jetziger Sicht fraglich.

Übrigens könnt Ihr die Tabelle mit Eurer Kostenübersicht auch als Merkzettel oder Todo-Liste verwenden. Wenn ich im Laufe meiner Recherchen beispielsweise ein aus meiner Sicht tolles und innovatives Produkt finde, welches ich unbedingt an meinem neuen Teich einsetzen möchte, dann schreibe ich mir dieses Produkt einfach in die Excelliste. Später finde ich das Teil sehr einfach wieder und vergesse nicht, es zu erwerben.
Dinge, die ich bereits gekauft habe, markiere ich hingegen in meiner Excelliste. So kann ich alle Positionen transparent und einfach abarbeiten.

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